Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1 Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform TRULOC unter truloc.de. Anbieter ist Mathias Fröhlich, byFroehlich, Kreuzwiesen 12b, 87547 Missen-Wilhams (im Folgenden „TRULOC“).
1.2 TRULOC verbindet Produzenten, Orte mit Platz für Produkte („Trust Points“) und Händler. TRULOC stellt dafür Software bereit. TRULOC verkauft selbst keine Produkte und ist nicht Partei der Kaufverträge zwischen Produzenten und ihren Kunden.
1.3 Ein Konto für Produzenten, Trust Points und Händler können nur Unternehmer im Sinne von § 14 BGB anlegen, also Personen, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Dazu zählen auch Vermieter von Ferienwohnungen.
1.4 Abweichende Bedingungen der Nutzer gelten nur, wenn TRULOC ihnen ausdrücklich zustimmt.
2. Abo für Produzenten
2.1 Mit der Registrierung und dem Abschluss des Abos kommt ein Vertrag über die Nutzung der Plattform zustande. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Beschreibung auf truloc.de zum Zeitpunkt des Abschlusses, insbesondere Profil, Produkte, QR Kasse, Bestand je Ort, Nachfülltour und Händlerbestellungen.
2.2 Der Preis richtet sich nach der Zahl der aktiven Verkaufsstellen des Produzenten, jeweils pro Monat einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer: Start bis 5 Verkaufsstellen 19 €, Wachstum bis 20 Verkaufsstellen 39 €, Regional unbegrenzt 79 €. Verkaufsstellen sind verknüpfte Trust Points sowie eigene Hofläden und Automaten des Produzenten. Aktiv ist eine Verkaufsstelle, an der in den letzten 30 Tagen Ware des Produzenten verfügbar war. Händler zählen nicht. TRULOC erhält keine Beteiligung an den Umsätzen der Produzenten.
2.2a Neue Verkaufsstellen entstehen nur, wenn der Produzent eine Verknüpfung annimmt oder selbst anlegt. Würde er damit die Grenze seiner Stufe überschreiten, bestätigt er vorher die nächsthöhere Stufe; ohne Bestätigung wird die Verknüpfung nicht angelegt. Die neue Stufe gilt ab dem folgenden Abrechnungsmonat. Bestehende Verkaufsstellen werden nie automatisch entfernt. Der Produzent kann im Konto angeben, dass er keine neuen Verkaufsstellen annimmt. Sinkt die Zahl der Verkaufsstellen, gilt die niedrigere Stufe ebenfalls ab dem folgenden Abrechnungsmonat.
2.3 Das Abo wird monatlich im Voraus über den Zahlungsdienst Stripe abgerechnet. Die Rechnung kommt per E-Mail und steht im Konto bereit.
2.4 Das Abo läuft monatlich und kann jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats im Konto oder per E-Mail gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
2.5 Gerät der Produzent mit der Zahlung in Verzug, darf TRULOC den Zugang nach vorheriger Ankündigung per E-Mail mit einer Frist von mindestens 14 Tagen einschränken. Öffentliche Profile und QR Kassen werden dann pausiert.
2.6 Zahlungen der Kunden gehen direkt an den Produzenten, über den Zahlungsweg, den er selbst einrichtet, etwa sein eigenes Stripe-Konto, PayPal, Überweisung oder Bargeld. Gebühren dieser Zahlungsdienste trägt der Produzent. TRULOC berührt dieses Geld nicht.
2.7 Preisänderungen kündigt TRULOC mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail an. Der Produzent kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
3. Trust Points und Händler
3.1 Die Nutzung ist für Trust Points und Händler kostenlos. Ein Anspruch auf eine bestimmte Funktion oder auf Verknüpfung mit bestimmten Produzenten besteht nicht.
3.2 Verknüpfungen zwischen Produzenten, Trust Points und Händlern entstehen nur, wenn beide Seiten zustimmen. Jede Seite kann eine Verknüpfung jederzeit lösen. Vereinbarungen über Regalplatz, Beteiligungen, Lieferung und Bezahlung treffen die Beteiligten direkt miteinander.
3.3 Bestellungen von Händlern bei Produzenten sind Verträge allein zwischen diesen beiden. TRULOC übermittelt die Bestellung und erstellt auf Wunsch Lieferscheine.
4. Käufe von Gästen und Endkunden
4.1 Wer über einen QR Code oder ein Profil kauft, schließt den Kaufvertrag direkt mit dem Produzenten. Der Produzent ist Verkäufer und für Ware, Preisangaben, Kennzeichnung, Gewährleistung, Rechnungen und gegebenenfalls Widerrufsbelehrung verantwortlich.
4.2 Für Gäste und Endkunden ist die Nutzung kostenlos und ohne Konto möglich.
4.3 An der Kasse können Gäste freiwillig einen zusätzlichen Betrag für den Produzenten geben („Dazugeben“ als Wertschätzung). Dieser Betrag ist Teil der Zahlung an den Produzenten, geht vollständig an ihn und wird von TRULOC nicht einbehalten. Voreingestellt ist immer kein zusätzlicher Betrag.
5. Inhalte und Pflichten der Nutzer
5.1 Nutzer stellen nur Inhalte ein, die zutreffend sind und an denen sie die nötigen Rechte haben. Produzenten halten insbesondere das Lebensmittel- und Kennzeichnungsrecht, die Preisangabenverordnung (einschließlich Grundpreis) und ihre Informationspflichten ein, etwa ein eigenes Impressum.
5.2 Nutzer räumen TRULOC das einfache, auf die Laufzeit des Kontos beschränkte Recht ein, ihre Inhalte auf der Plattform, auf der Karte und in TRULOC-Unterlagen zur Darstellung des Netzwerks zu zeigen.
5.3 TRULOC darf Inhalte sperren oder entfernen, wenn sie gegen Gesetze oder diese AGB verstoßen, und den Nutzer darüber unter Angabe der Gründe informieren. Meldungen rechtswidriger Inhalte nimmt TRULOC unter kontakt@truloc.de entgegen. Der betroffene Nutzer kann der Entscheidung widersprechen. Bei schweren oder wiederholten Verstößen kann TRULOC das Konto nach Ankündigung sperren.
5.4 Zugangsdaten sind geheim zu halten. Nutzer informieren TRULOC unverzüglich, wenn sie einen Missbrauch vermuten.
6. Reihenfolge der Anzeige und Beschwerden
6.1 Auf der Karte und in Listen bestimmen die Filter des Besuchers die Anzeige: Typ, Kategorie, Suchbegriff und Ort. Ohne weitere Auswahl werden Einträge nach Entfernung oder alphabetisch angezeigt. Eine bevorzugte Platzierung gegen Bezahlung gibt es nicht.
6.1a Verkaufsstellen, deren erfasster Bestand aufgebraucht ist, werden auf der Karte und in Listen ausgeblendet, bis wieder Ware da ist, damit niemand umsonst hinfährt. Das Profil bleibt über einen direkten Link erreichbar und zeigt „gerade leer“. Automaten ohne Bestandsführung bleiben sichtbar; für das Befüllen ist der Produzent verantwortlich.
6.1b Besucher können eine Verkaufsstelle als leer melden. Der Produzent wird sofort informiert und die Stelle mit einem Hinweis versehen. Bestätigt er die Meldung, antwortet er nicht innerhalb von 24 Stunden oder geht eine weitere Meldung ein, wird die Stelle ausgeblendet, bis der Produzent sie wieder als aufgefüllt meldet.
6.2 Beschwerden zur Plattform, zur Sperrung von Inhalten oder zur Reihenfolge der Anzeige nehmen wir unter kontakt@truloc.de entgegen und beantworten sie zeitnah.
7. Verfügbarkeit und Änderungen
7.1 TRULOC bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit. Wartungen werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt. Ein Anspruch auf ständige Verfügbarkeit besteht nicht.
7.2 TRULOC darf die Software weiterentwickeln, soweit der vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt. Wesentliche Änderungen dieser AGB werden mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer nicht innerhalb dieser Frist, gelten sie als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung hingewiesen.
8. Haftung
8.1 TRULOC haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
8.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet TRULOC nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Nutzer vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die in den letzten zwölf Monaten gezahlten Entgelte.
8.3 Für Verträge zwischen Nutzern, für Ware, Lieferung und Zahlung zwischen ihnen haftet TRULOC nicht.
9. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
9.1 Es gilt die Datenschutzerklärung.
9.2 Soweit TRULOC für Produzenten personenbezogene Daten ihrer Kunden verarbeitet, etwa Bestellungen, geschieht das im Auftrag des Produzenten. Dafür gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der mit dem Abo abgeschlossen wird.
9.3 Bei Vertragsende kann der Nutzer seine Daten exportieren. Danach löscht TRULOC sie innerhalb von 30 Tagen, soweit keine Aufbewahrungspflicht besteht.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Kempten (Allgäu).
10.3 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.